Terminologie überarbeitet

 

Durch eine vierköpfige Arbeitsgruppe (Prof. Dr. Ottl, PD Dr. Ahlers, Prof. Dr. Hugger, Prof. Dr. Türp) wurde die gemeinsame Terminologie der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) und der Deutschen Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien (DGPro) überarbeitet und von den Vorständen der beiden Fachgesellschaften jeweils einstimmig verabschiedet.

Das Ziel des Projekts bestand darin, die Version 2 der Terminologie (2005) zu aktualisieren und zudem mit den ebenfalls überarbeiteten Begriffsbestimmungen „Funktionsstörung, Dysfunktion, craniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Myoarthropathie des Kausystems (MAP)“ aus dem Jahr 2016 zu einem Dokument zu „fusionieren“.

Darüber hinaus wurde bei der Überarbeitung der Terminologie ein Abgleich mit der von der DGFDT verabschiedeten Diagnoseklassifikation des kraniomandibulären Systems (DC-CMS) vorgenommen.

Aktualisierung und Validierung des CMD-Screenings

Das 2019 publizierte CMD-Screening der DGFDT ist mit einer Kombination aus anamnestischen Fragen und Untersuchungen als Basisdiagnostik in der täglichen Praxisroutine etabliert. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Validierung wurde die Gewichtung jedes einzelnen Untersuchungsparameters optimiert. 

Mit einer Sensitivität von 98,1% und einer Spezifität von 100% ist das neue CMD-Screening der DGFDT anderen Screeningverfahren deutlich überlegen. Was hat sich geändert? Die Anamnesefrage nach Blockierungen bei der Kieferöffnung und die Palpation des M. temporalis fallen weg. Schmerzen am Kiefergelenk bei weiter Kieferöffnung erwiesen sich als sinnvolle Untersuchungsergänzung. Okklusionsstörungen wurden näher spezifiziert. Die Farbcodierung unterstützt die Entscheidungsfindung, ob eine weiterführende Untersuchung erfolgen sollte und nur erfolgen kann.

Anpassung der Heilmittelrichtlinie ab Januar 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anpassung der Heilmittel-​Richtlinie Zahnärzte an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice-​ und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge – und damit verbunden die Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen. Neben gesetzlich notwendigen Anpassungen beschloss der G-BA unter anderem, die Gültigkeit von Heilmittelverordnungen von 14 auf 28 Tage zu verlängern. Zudem wird es ein neues Verordnungsformular geben.

Die Änderungen treten am 01.01.2021 in Kraft.

In einem Servicedokument hat der G-BA die Anpassungen veröffentlicht.

Die KZBV hat das angepasste Formular zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte und Ausfüllhinweise veröffentlicht.

Bruxismus-Screening-Index (BSI) als selbstständige Leistung anerkannt

Die Bundeszahnärztekammer hat den von der Arbeitsgruppe der DGFDT im Auftrag des Vorstands entwickelten Bruxismus-Screening-Index (BSI) als selbstständige Leistung anerkannt.

Der Bruxismus-Screening-Index (BSI) ist eine Untersuchung, die mit geringem Aufwand nach Anhaltspunkten für das Vorliegen von Bruxismus sucht. Der BSI erfüllt dabei die Aufgabe einer funktionellen Basisdiagnostik im craniomandibulären System im Sinne des Konzeptes der präventionsorientierten Zahnheilkunde der DGZMK, der BZÄK und der KZBV.