Hinweise zu Nachdruck und Verlinkung von Stellungnahmen

Die DGZMK begrüßt es ausdrücklich, wenn die in der Praxis tätigen Kollegen durch die diversen Print- und Online-Medien umfassend informiert werden, so zum Beispiel durch den Nachdruck der DGZMK-Stellungnahmen.

Eine Freigabe zum Nachdruck in Printmedien werden wir grundsätzlich immer erteilen. Es muß jedoch sichergestellt werden, daß der Text unverändert übernommen wird. Denn ein Text der DGZMK wird nur dann zur "offiziellen" DGZMK-Stellungnahme, wenn eine Vielzahl von Voraussetzungen aus Gründen der Qualitätssicherung erfüllt sind. (Die Voraussetzungen finden Sie übrigens u.a. im Internet auch auf dieser Homepage der DGZMK unter.

Ein Abdruck dieser Qualitätsanforderungen in den Printmedien wäre sicherlich sehr informativ für alle interessierten Leser. Insbesondere der zahnärztliche Kollege vertraut darauf, daß ein mit DGZMK Stellungnahme überschriebener Text zu 100 % von der DGZMK autorisiert ist. Wir möchten Sie deshalb bitten, dass bei Veröffentlichungen von DGZMK Texten diese keine Veränderung erfahren (auch z.B. durch andere Überschriften o.ä.)

Dies schließt keinesfalls aus, an benachbarter Stelle mit eigenen Überschriften weitere ergänzende Texte zu dem behandelten Themenbereich zu veröffentlichen.

Aus Gründen der Qualitätssicherung erteilen wir für den Bereich des Internets nur die Genehmigung auf die entsprechenden Stellungnahmen zu verlinken, da diese einer ständigen Überprüfung und Aktualisierung unterzogen werden, so dass bei "Vollabdruck" auf der eigenen Internet Seite eine qualitätsgesicherte Aktualität nicht immer gewährleistet wäre.

Anschließend möchten wir die Bitte äußern, uns bei erfolgter Veröffentlichung ein Belegexemplar zukommen zu lassen. Hierfür vorab vielen Dank.