Aus- und Weiterbildung zum "Spezialisten für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)"

Die DGFDT hat auf Ihrer Mitgliederversammlung 2004 beschlossen, Mitglieder auf Antrag als geprüfte "Spezialisten für Funktiondiagnostik und -therapie (DGFDT) zu zertifizieren.

Die Vorraussetzungen hierfür berücksichtigen ausdrücklich die Tatsache, dass bisher an deutschen Universitätszahnkliniken spezielle Abteilungen bzw. Polikliniken für Funktionsdiagnostik und -therapie bzw. die Behandlung von an CMD erkrankten Patienten nicht eingerichtet wurden. Die Behandlung entsprechend erkrankter Patienten liegt daher - auch bei schweren Fällen - in wesentlichem Maße in der Hand niedergelassener Kollegen mit entsprechenden Kenntnissen und  Tätigkeitsschwerpunkt. Letztere sind allerdings nicht notwendigerweise mit adäquaten Kenntnissen und praktischer Kompetenz verbunden.

Eines der Ziele der Zertifizierung ist es daher, entsprechend kundigen Kollegen die Möglichkeit zu eröffnen, diese Spezialisierung und die dafür erworbenen Kenntnisse zu dokumentieren und gegenüber den Verkehrskreisen (Patienten, Kollegen, Erstattungsstellen, Aufsichtsorganen) auszuweisen. Hierfür hat die DGFDT als zuständige Fachgesellschaft in Anlehnung an andere Spezialisierungen die nachfolgend beschriebene Vorgaben festgelegt.

 

 

Richtlinien & Formulare

Richtlinien zur Ernennung "Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)"

 

Anforderungen

Zur Orientierung für interessierte Kollegen wurden das notwendige Grundwissen und die Kompetenzen eines Spezialisten für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)  übersichtlich zusammengefasst.
Ein besonderer Dank geht an Herrn Dr. Matthias Lange der diese Zusammenstellung federführend erarbeitet hat.

 

Die notwendigen Formulare zur Beantragung der Zertifizierung zum Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie stehen im folgenden als PDF-Download zur Verfügung. 


Antrag auf Prüfungszulassung "Spezialist für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)"
Anlage 1: Weiterbildungsnachweis
Anlage 2: Eidesstattliche Versicherung
Anlage 2b: Fallübersicht 100 Fälle
Anlage 3: Fallübersicht
Anlage 4: Publikationsnachweis
Anlage 5: Aktive Aus- und Weiterbildung
Hinweise zu den Falldokumentationen

 

Bitte prüfen Sie, ob Sie alle geforderten Voraussetzungen erfüllen. Dies können Sie am einfachsten anhand des beiliegenden Formblatts „Antrag auf Prüfungszulassung zum Spezialisten für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)" feststellen.

Um den Vorbereitungsaufwand bei den vorzulegenden Falldokumentationen für Sie möglichst gering zu halten, füllen Sie zunächst nur das Übersichtsblatt (Anlage 3) aus. Bitte geben Sie hier die Daten von 25 funktionstherapeutisch von Ihnen behandelten Patienten ein, wobei in fünf Fällen eine kieferorthopädische oder rekonstruktive Behandlung erfolgte. Sie können hierbei gerne Fälle, die sie für den Befähigungsnachweis für besonders geeignet halten, durch einen Kreis in der Spalte „Lfd. Nr." kennzeichnen. Die Prüfungskommission wählt aus allen Fällen drei aus, deren ausführliche Dokumentationen nach den Kriterien für die Spezialistenprüfung drei Monate vor der Prüfung bei der Geschäftsstelle der DGFDT eingereicht werden müssen.

Die Prüfungen zum Spezialisten finden anläßlich der Jahrestagung in Bad Homburg statt. 

 

Richtlinien für Einrichtungen

Zur Vorbereitung auf die Spezialistenprüfung ist im Regelfall die Qualifikation in einem strukturierten Aus- und Weiterbildungsprogramm an einer hierfür zertifizierten spezialisierten Einrichtung gefordert. Die Voraussetzungen, die derartige Einrichtungen - universitär und nicht-universitär - erfüllen müssen, um einen entsprechenden Kompetenzzuwachs (theoretisch und praktisch) sicherzustellen, sind in den Richtlinien für Einrichtungen zur Erlangung der Qualifikation eines "Ausbildungszentrums für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)" beschrieben.

 

 

Bitte schicken Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

DGFDT-Vorstand

c/o Dr. Matthias Lange

Lietzenburger Str. 51

10789 Berlin